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| | Netto-Investition inkl. Montagekosten |
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Beantworten Sie die Frage nur dann mit JA, wenn beides zutrifft!
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Befinden sich im Gebäude feuergefährliche Stoffe wie z.B. Heu, Stroh oder Kaminholz? (Öltanks im Haus zählen nicht dazu!)
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Sollte Ihre Anlage aufgrund eines versicherten Schaden ausfallen und keinen Strom mehr produzieren, so erhalten Sie eine Ausfallentschädigung.
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Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte Jahresenergieertrag (100%) um mehr als 10 % unterschritten, werden dem Betreiber der Photovoltaikanlage die nicht erzielten Erträge erstattet.
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Der Versicherer ersetzt abweichend von Abschnitt "A" § 7 Nr. 4 a) ABE 2011 im Falle eines Totalschadens, sofern der Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage unterbleibt, den Zeitwert der versicherten Photovoltaikanlage, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Photovoltaikanlage. Dabei bildet die ursprüngliche im Antrag angegebene Investitionssumme die Grenze der Entschädigung.
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| | Inkl. Betreiberhaftpflicht |
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